Folgendes habe ich von der Zulassungsstelle Wuppertal bekommen:
Grundsätzliche Vorabinformation für den Antrag auf eine „freiwillige Zulassung“ gem. § 3 Abs. 4 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) für Mini Car bis 45 km/h – Fahrzeug.-Klasse L6e-BP
Eine freiwillige Zulassung ist nur möglich, wenn große Kennzeichenschilder an dem Fahrzeug angebracht werden können (vorne und hinten)
Das Fahrzeug muss vor Zulassung beim SVA vorgeführt werden. Hier wird die FIN mit dem Fahrzeugdokument (COC) verglichen. Zusätzlich wird geprüft ob an dem Fahrzeug genug Platz für eine Kennzeichenzuteilung vorhanden ist und ob das Fahrzeug über eine Kennzeichenbeleuchtung verfügt.
Müssen ggfs. Kennzeichenhalter umgerüstet/nachgerüstet oder eine Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden, so muss dies von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen werden, der eine notwendige Änderungsabnahme erstellt.
Zur Zulassung wird benötigt:
-Personalausweis
-die Original Betriebserlaubnis (COC)
-eVB der Versicherung
-EC-Karte zur Gebührenzahlung
-Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
-ggfs. Änderungsabnahme (siehe oben)
Ein evtl. bereits zugeteiltes Versicherungskennzeichen müssen Sie hier abgeben.
Sie erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung für Ihre Versicherung.
Ein Wunschkennzeichen können Sie natürlich wählen.
Das Kennzeichen kann auf Wunsch als „E“-Kennzeichen zugeteilt werden. (Bitte beachten das dadurch das Kennzeichenschild größer wird)
Inkl. reserviertem Wunschkennzeichen beläuft sich die Gebühr für die Zulassung auf 75,30 Euro.
Darin sind nicht die Kosten für die Kennzeichenschilder enthalten. Die Kennzeichenschilder
bezahlen Sie beim Schilderpräger Ihrer Wahl.
Das Fahrzeug erhält neben dem amtlichen Kennzeichen eine ZBI + ZBII (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief).
Das Fahrzeug ist KFZ-Steuer frei und unterliegt nicht der HU-Pflicht.