Kennzeichen bei Zulassung

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  • Hallo

    Wir werden unseren Topolino im März bekommen. Ich habe eine normale Zulassung vor, da ich ihn Vollkasko versichern will.


    Unser Landratsamt verlangt das ich ihn zur Anmeldung vorfahre (mit Anhänger oder Überführungskennzeichen!!??) weil sie prüfen müssen ob die Kennzeichenbeleuchtung ausreichend ist.

    Hat von euch auch jemand eine normale Zulassung und musste ihn vorfahren?

    Passt in die Kennzeichenaussparung eine normales Nummernschild überhaupt rein oder dürft ihr ein Kennzeichen im quadratischen Motorrad-Format montieren?

    Fragen über Fragen..


    Super wäre ein Foto mit den Nummernschildern.


    Vielen Dank schon mal :thumbup:

  • Moin,

    Ich habe meine Maus in Nürnberg zugelassen.

    Als Unterlagen hatte ich dabei :

    Coc Schein

    Versicherungs VEB

    Die Hsn und die Tsn Nummern, ( Hsn = 1889 , Tsn= 0000 )

    Foto des Hecks wegen der Größe des Nummerschildes. ( 280x200)

    Nr- Schildbeleuchtung interessierte niemand da die Nr. Schildaussparung für ein normales Kennzeichen vorgegeben ist.

    Die Zulassung war ohne Fragen in 15 Min. plus Schilderdruck durch 😆

  • Gute Frage 😆 die konnte mir weder die Zulassungsstelle, TÜV bzw. Rennleitung richtig beantworten.

    Der Topolino ist ein Leichtfahzeug und für zwei oder dreirädrige ist nur hinten ein Kennzeichen vorgeschrieben. Für vierrädrige Leichtfahrzeuge gibt es in der Kraftfahrzeugvorschrift keine Vorschrift . Für vierrädrige Kraftfahrzeuge ist eine Kennzeichnung vorne und hinten vorgeschrieben. Aber der Topo ist ja nur ein „Leichfahrzeug „

    Wir sind nun einen Kompromiss eingegangen, habe zwei Kennzeichen , hinten Kuchenblech 280x200 , vorne normales langes. Montiert ist nur das hindere, das vordere ist mit Doppelkebeband versehen in der Servicetasche ( mit Warndreieck, Warnwesten, Erster Hilfe Kasten ) hintern den Sitzen verstaut.

    Wenn bei einer Kontrolle von einer anderen Rennleitung das moniert wird kann es vorne angeklebt werden.

    Alle drei Behörden können damit leben. Mal sehen was die Zukunft bringt 🤔

  • Folgendes habe ich von der Zulassungsstelle Wuppertal bekommen:


    Grundsätzliche Vorabinformation für den Antrag auf eine „freiwillige Zulassung“ gem. § 3 Abs. 4 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) für Mini Car bis 45 km/h – Fahrzeug.-Klasse L6e-BP



    Eine freiwillige Zulassung ist nur möglich, wenn große Kennzeichenschilder an dem Fahrzeug angebracht werden können (vorne und hinten)



    Das Fahrzeug muss vor Zulassung beim SVA vorgeführt werden. Hier wird die FIN mit dem Fahrzeugdokument (COC) verglichen. Zusätzlich wird geprüft ob an dem Fahrzeug genug Platz für eine Kennzeichenzuteilung vorhanden ist und ob das Fahrzeug über eine Kennzeichenbeleuchtung verfügt.



    Müssen ggfs. Kennzeichenhalter umgerüstet/nachgerüstet oder eine Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden, so muss dies von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen werden, der eine notwendige Änderungsabnahme erstellt.



    Zur Zulassung wird benötigt:


    -Personalausweis


    -die Original Betriebserlaubnis (COC)


    -eVB der Versicherung


    -EC-Karte zur Gebührenzahlung


    -Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)


    -ggfs. Änderungsabnahme (siehe oben)



    Ein evtl. bereits zugeteiltes Versicherungskennzeichen müssen Sie hier abgeben.


    Sie erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung für Ihre Versicherung.



    Ein Wunschkennzeichen können Sie natürlich wählen.


    Das Kennzeichen kann auf Wunsch als „E“-Kennzeichen zugeteilt werden. (Bitte beachten das dadurch das Kennzeichenschild größer wird)



    Inkl. reserviertem Wunschkennzeichen beläuft sich die Gebühr für die Zulassung auf 75,30 Euro.


    Darin sind nicht die Kosten für die Kennzeichenschilder enthalten. Die Kennzeichenschilder


    bezahlen Sie beim Schilderpräger Ihrer Wahl.



    Das Fahrzeug erhält neben dem amtlichen Kennzeichen eine ZBI + ZBII (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief).


    Das Fahrzeug ist KFZ-Steuer frei und unterliegt nicht der HU-Pflicht.

  • 🤔 jede Zulassung ist anders, wie geschrieben ist es bei mir Ruck zuck ohne großes Aufheben gegangen , kein Unterschied zum Anmelden eines normalen Pkw´s .🤷🏻


    Nachtrag zum E Kennzeichnen:


    Laut Elektromobilitätsgesetz kann ein Kennzeichen für E-Autos an reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge vergeben werden. Für Plug-in-Hybride schreibt das EmoG jedoch spezielle Voraussetzungen vor. Zudem können lediglich Fahrzeuge mit europäischen Fahrzeugklassen das E-Kennzeichen erhalten.

    Dazu zählen die folgenden Fahrzeugklassen:

    • M1 (Wohnmobile & Autos)
    • N1 (Lieferfahrzeuge bis 3,5 Tonnen)
    • L3e & L4e (Motorräder)
    • L5e (Trikes)
    • L7e (Quads)

    Quelle: https://www.helvetia.com/de/we…praxis/e-kennzeichen.html

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